Was zahlt die Hundehaftpflichtversicherung?

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5 typische Fälle bei denen eine Hundehaftpflichtversicherung in Kraft tritt

Wer sich einen Hund anschafft, übernimmt ein hohes Maß an Verantwortung. Deshalb ist es empfehlenswert, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Hunde sind manchmal unberechenbar und wenn sie irgendjemandem Schaden zufügen, kann das recht teuer für sein Herrchen werden.

Eine Hundehaftpflicht sichert alle durch den Hund verursachten Schäden in vollem Umfang ab. Auch wenn der Besitzer des Hundes seinen Hund zum Beispiel nicht angeleint hat und somit die Aufsichtspflicht vernachlässigte.

Bei Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht bestehen keine Wartezeiten, der Versicherungsschutz beginnt sofort. Nachfolgend erläutern wir fünf typische Fälle, bei denen eine Hundehaftpflichtversicherung für den Schaden einsteht:

1. Fremdhüterrisiko mitversichern!

Familienmitglieder und Nachbarn, Freunde oder private Hundesitter, die mit dem Hund gehen, sind durch die Option „Fremdhüterrisiko“ generell abgesichert, ohne den Versicherungsschutz zu gefährden. Deshalb sollte diese Option in jeder Haftpflichtversicherung für Hunde integriert sein.

2. Personenschaden – wichtiger Versichungsbestandteil!

Jede durch einen Hund geschädigte Person ist berechtigt, den Hundebesitzer für den Schaden haftbar zumachen. Wer letztendlich Schuld an der Situation hat, ist hier nicht relevant. Es ist unerheblich, ob der Personenschaden aus Versehen oder aus grober Fahrlässigkeit entstanden ist oder ob der Geschädigte selbst Schuld hat. Der Hundehalter hat immer die Pflicht, den entstandenen Schaden zu begleichen.

Bei einem Hundebiss kann der Verletzte Schmerzensgeld fordern. Dabei wird es sich oft um einen höheren Betrag handeln, der dem Verletzen zustehen. Kann dieser seinem Job längere Zeit nicht nachgehen, erleidet er außerdem finanzielle Nachteile. Auch dafür ist der Hundehalter haftbar. Hat er eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschossen, übernimmt seine Versicherung im Bedarfsfall.

Versicherungsfall Hundehaftpflicht - was wird bezahlt?
  • Rechnungen für ärztliche Leistungen
  • zustehendes Schmerzensgeld
  • eventuell lebenslange Rente (bei dauernden Schäden der Gesundheit)

3. Verkehrsunfall – auch versichert?

Vorgenannte Forderungen werden ebenso beglichen wenn der Verkehrsunfall durch einen Hund hervorgerufen wurde. Angenommen es kollidieren vier Autos, weil das erste wegen eines Hundes scharf bremsen musste. Bei dieser Bremsaktion kommt es zu einem schweren Unfall und vier Insassen erleiden schwere Verletzungen. Die Verletzten bekommen Genesungsgeld von der Versicherung und der Sachschaden für die Autos wird reguliert.

4. Mietschäden – zahlt die Hundehaftpflichtversicherung?

Wer zur Miete wohnt sollte darauf achten, dass im Versicherungsvertrag Mietsachschäden abgesichert sind und man damit das Risiko bei Schäden auf den Kosten sitzen zu bleiben absichern kann.

Hunde beschädigen manchmal Bodenbeläge oder Einrichtungsgegenstände, zerkratzen Türen oder Laminat, kratzen an Wänden oder Türen. Bei Wohnungswechsel ist das vertragsgemäß wieder in Ordnung zu bringen, die Hundehaftpflicht zahlt die Reparaturkosten.

Auch im Auslandsurlaub, decken viele Hundehaftpflichtversicherungen entstandene Schäden im Hotel oder in Ferienwohnungen ab.

Für Schäden, die dem Hundehalter im eigenen Haushalt entstehen, tritt die Versicherung nicht ein.

5. Hundehaftpflicht – Ungewollte Deckung:

Ein weiterer, wichtiger Punkt ist die Absicherung von Deckschäden. Es kann ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden für einen Züchter entstehen, wenn zum Beispiel ein Rüde eine reinrassige Hündin deckt. Hohe Kosten entstehen für den Hundehalter durch die ungewollte Deckung und es gibt eine Menge Probleme ohne Versicherungsschutz.

Der Züchter ist berechtigt notwendige Arztuntersuchungen sowie Lebenshaltungskosten in voller Höhe einzureichen und hat gute Chancen die Kostet erstattet zu bekommen. Mit seiner Hundehaftpflichtversicherung ist der Hundehalter vor solchen Ansprüchen abgesichert.

Wenn ein Geschädigter den Hundehalter anzeigt, übernimmt die Hundehaftpflicht alle Rechtskosten und einen Anwalt für das mögliche Gerichtsverfahren.

Fazit zur Hundehaftpflichtversicherung:

Mit einer Hundehaftpflichtversicherung ist jeder Hundebesitzer auf der sicheren Seite, sie reguliert, was der Hund anrichtet. Bei Abschluss der Versicherung ist darauf zu achten einen Tarif zu wählen, der für jeden Schadensfall die beste und optimale Lösung bietet.

Empfehlenswert ist, mehrere Versicherungen im Umfang und Tarif zu vergleichen. Eine genauso wichtige Versicherung für Hunde die jeder Hundebesitzer haben sollte ist eine gute und günstige Hundekrankenversicherung.

Mit Vertragsunterzeichnung beginnt sofort der Versicherungsschutz, es bestehen keine Wartezeiten.